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Satz
BGB 312. 1 Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher , der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung , 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist ( Haustürgeschäft ) , steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu . Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden , wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 312. 1
Bei
einem
Vertrag
zwischen
einem
Unternehmer
und
einem
Verbraucher
,
der
eine
entgeltliche
Leistung
zum
Gegenstand
hat
und
zu
dessen
Abschluss
der
Verbraucher
1.
durch
mündliche
Verhandlungen
an
seinem
Arbeitsplatz
oder
im
Bereich
einer
Privatwohnung
, 2.
anlässlich
einer
vom
Unternehmer
oder
von
einem
Dritten
zumindest
auch
im
Interesse
des
Unternehmers
durchgeführten
Freizeitveranstaltung
oder
3.
im
Anschluss
an
ein
überraschendes
Ansprechen
in
Verkehrsmitteln
oder
im
Bereich
öffentlich
zugänglicher
Verkehrsflächen
bestimmt
worden
ist
(
Haustürgeschäft
) ,
steht
dem
Verbraucher
ein
Widerrufsrecht
gemäß
§ 355
zu
.
Dem
Verbraucher
kann
anstelle
des
Widerrufsrechts
ein
Rückgaberecht
nach
§ 356
eingeräumt
werden
,
wenn
zwischen
dem
Verbraucher
und
dem
Unternehmer
im
Zusammenhang
mit
diesem
oder
einem
späteren
Geschäft
auch
eine
ständige
Verbindung
aufrechterhalten
werden
soll
.
Englisch
BGB 312. 1 In a contract between an entrepreneur and a consumer the subject matter of which is performance for remuneration and which the consumer has been induced to enter into by oral negotiations at his place of employment or in the area of a private home , on the occasion of a leisure event carried out by the entrepreneur or by a third party at least in part in the interest of the entrepreneur , or following an impromptu approach in means of transport or in publicly accessible circulation areas