kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 311c Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung oder Belastung einer Sache , so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311c
Verpflichtet
sich
jemand
zur
Veräußerung
oder
Belastung
einer
Sache
,
so
erstreckt
sich
diese
Verpflichtung
im
Zweifel
auch
auf
das
Zubehör
der
Sache
.
Englisch
BGB 311c If a person agrees to dispose of or charge a thing , that duty , in case of doubt , also applies to accessories of the thing .