kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 311b. 5 Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag , der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird . Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311b. 5
Absatz
4
gilt
nicht
für
einen
Vertrag
,
der
unter
künftigen
gesetzlichen
Erben
über
den
gesetzlichen
Erbteil
oder
den
Pflichtteil
eines
von
ihnen
geschlossen
wird
.
Ein
solcher
Vertrag
bedarf
der
notariellen
Beurkundung
.
Englisch
BGB 311b. 5 Subsection ( 4 ) above does not apply to a contract entered into between future heirs on intestacy relating to the hereditary share on intestacy or the compulsory portion of one of them . Such a contract must be recorded by a notary .