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Satz
BGB 311b. 4 Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten ist nichtig . Das Gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311b. 4
Ein
Vertrag
über
den
Nachlass
eines
noch
lebenden
Dritten
ist
nichtig
.
Das
Gleiche
gilt
von
einem
Vertrag
über
den
Pflichtteil
oder
ein
Vermächtnis
aus
dem
Nachlass
eines
noch
lebenden
Dritten
.
Englisch
BGB 311b. 4 A contract relating to the estate of a third party who is still living is void . The same applies to a contract relating to a compulsory portion or a legacy from the estate of a third party who is still living .