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Satz
BGB 311b. 3 Ein Vertrag , durch den sich der eine Teil verpflichtet , sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten , bedarf der notariellen Beurkundung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311b. 3
Ein
Vertrag
,
durch
den
sich
der
eine
Teil
verpflichtet
,
sein
gegenwärtiges
Vermögen
oder
einen
Bruchteil
seines
gegenwärtigen
Vermögens
zu
übertragen
oder
mit
einem
Nießbrauch
zu
belasten
,
bedarf
der
notariellen
Beurkundung
.
Englisch
BGB 311b. 3 A contract by which one party agrees to transfer his present property or a fraction of his present property or to charge it with a usufruct must be recorded by a notary .