kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 311b. 2 Ein Vertrag , durch den sich der eine Teil verpflichtet , sein künftiges Vermögen oder einen Bruchteil seines künftigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten , ist nichtig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311b. 2
Ein
Vertrag
,
durch
den
sich
der
eine
Teil
verpflichtet
,
sein
künftiges
Vermögen
oder
einen
Bruchteil
seines
künftigen
Vermögens
zu
übertragen
oder
mit
einem
Nießbrauch
zu
belasten
,
ist
nichtig
.
Englisch
BGB 311b. 2 A contract by which one party agrees to transfer his future property or a fraction of his future property or to charge it with a usufruct is void .