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Satz
BGB 311b. 1 Ein Vertrag , durch den sich der eine Teil verpflichtet , das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben , bedarf der notariellen Beurkundung . Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig , wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311b. 1
Ein
Vertrag
,
durch
den
sich
der
eine
Teil
verpflichtet
,
das
Eigentum
an
einem
Grundstück
zu
übertragen
oder
zu
erwerben
,
bedarf
der
notariellen
Beurkundung
.
Ein
ohne
Beachtung
dieser
Form
geschlossener
Vertrag
wird
seinem
ganzen
Inhalt
nach
gültig
,
wenn
die
Auflassung
und
die
Eintragung
in
das
Grundbuch
erfolgen
.
Englisch
BGB 311b. 1 A contract by which one party agrees to transfer or acquire ownership of a plot of land must be recorded by a notary . A contract not entered into in this form becomes valid with all its contents if a declaration of conveyance and registration in the Land Register are effected .