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Satz
BGB 311a. 2 Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen . Dies gilt nicht , wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat . § 281 Abs . 1 Satz 2 und 3 und Abs . 5 findet entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311a. 2
Der
Gläubiger
kann
nach
seiner
Wahl
Schadensersatz
statt
der
Leistung
oder
Ersatz
seiner
Aufwendungen
in
dem
in
§ 284
bestimmten
Umfang
verlangen
.
Dies
gilt
nicht
,
wenn
der
Schuldner
das
Leistungshindernis
bei
Vertragsschluss
nicht
kannte
und
seine
Unkenntnis
auch
nicht
zu
vertreten
hat
. § 281
Abs
. 1
Satz
2
und
3
und
Abs
. 5
findet
entsprechende
Anwendung
.
Englisch
BGB 311a. 2 The obligee may , at his option , demand damages in lieu of performance or reimbursement of his expenses in the extent specified in section 284. This does not apply if the obligor was not aware of the obstacle to performance when entering into the contract and is also not responsible for his lack of awareness . Section 281 ( 1 ) sentences 2 and 3 and ( 5 ) apply with the necessary modifications .