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Satz
BGB 311. 3 Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs . 2 kann auch zu Personen entstehen , die nicht selbst Vertragspartei werden sollen . Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere , wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311. 3
Ein
Schuldverhältnis
mit
Pflichten
nach
§ 241
Abs
. 2
kann
auch
zu
Personen
entstehen
,
die
nicht
selbst
Vertragspartei
werden
sollen
.
Ein
solches
Schuldverhältnis
entsteht
insbesondere
,
wenn
der
Dritte
in
besonderem
Maße
Vertrauen
für
sich
in
Anspruch
nimmt
und
dadurch
die
Vertragsverhandlungen
oder
den
Vertragsschluss
erheblich
beeinflusst
.
Englisch
BGB 311. 3 An obligation with duties under section 241 ( 2 ) may also come into existence in relation to persons who are not themselves intended to be parties to the contract . Such an obligation comes into existence in particular if the third party , by laying claim to being given a particularly high degree of trust , substantially influences the pre-contract negotiations or the entering into of the contract .