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Satz
BGB 311. 2 Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs . 2 entsteht auch durch 1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen , 2. die Anbahnung eines Vertrags , bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte , Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut , oder 3. ähnliche geschäftliche Kontakte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 311. 2
Ein
Schuldverhältnis
mit
Pflichten
nach
§ 241
Abs
. 2
entsteht
auch
durch
1.
die
Aufnahme
von
Vertragsverhandlungen
, 2.
die
Anbahnung
eines
Vertrags
,
bei
welcher
der
eine
Teil
im
Hinblick
auf
eine
etwaige
rechtsgeschäftliche
Beziehung
dem
anderen
Teil
die
Möglichkeit
zur
Einwirkung
auf
seine
Rechte
,
Rechtsgüter
und
Interessen
gewährt
oder
ihm
diese
anvertraut
,
oder
3.
ähnliche
geschäftliche
Kontakte
.
Englisch
BGB 311. 2 An obligation with duties under section 241 ( 2 ) also comes into existence by the commencement of contract negotiations the initiation of a contract where one party , with regard to a potential contractual relationship , gives the other party the possibility of affecting his rights , legal interests and other interests , or entrusts these to him , or similar business contacts .