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Satz
BGB 306. 2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind , richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 306. 2
Soweit
die
Bestimmungen
nicht
Vertragsbestandteil
geworden
oder
unwirksam
sind
,
richtet
sich
der
Inhalt
des
Vertrags
nach
den
gesetzlichen
Vorschriften
.
Englisch
BGB 306. 2 To the extent that the terms have not become part of the contract or are ineffective , the contents of the contract are determined by the statutory provisions .