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Satz
BGB 305c. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die nach den Umständen , insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags , so ungewöhnlich sind , dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht , werden nicht Vertragsbestandteil .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 305c. 1
Bestimmungen
in
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
,
die
nach
den
Umständen
,
insbesondere
nach
dem
äußeren
Erscheinungsbild
des
Vertrags
,
so
ungewöhnlich
sind
,
dass
der
Vertragspartner
des
Verwenders
mit
ihnen
nicht
zu
rechnen
braucht
,
werden
nicht
Vertragsbestandteil
.
Englisch
BGB 305c. 1 Provisions in standard business terms which in the circumstances , in particular with regard to the outward appearance of the contract , are so unusual that the other party to the contract with the user need not expect to encounter them , do not form part of the contract .