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Satz
BGB 302 Hat der Schuldner die Nutzungen eines Gegenstands herauszugeben oder zu ersetzen , so beschränkt sich seine Verpflichtung während des Verzugs des Gläubigers auf die Nutzungen , welche er zieht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 302
Hat
der
Schuldner
die
Nutzungen
eines
Gegenstands
herauszugeben
oder
zu
ersetzen
,
so
beschränkt
sich
seine
Verpflichtung
während
des
Verzugs
des
Gläubigers
auf
die
Nutzungen
,
welche
er
zieht
.