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Satz
BGB 299 Ist die Leistungszeit nicht bestimmt oder ist der Schuldner berechtigt , vor der bestimmten Zeit zu leisten , so kommt der Gläubiger nicht dadurch in Verzug , dass er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert ist , es sei denn , dass der Schuldner ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 299
Ist
die
Leistungszeit
nicht
bestimmt
oder
ist
der
Schuldner
berechtigt
,
vor
der
bestimmten
Zeit
zu
leisten
,
so
kommt
der
Gläubiger
nicht
dadurch
in
Verzug
,
dass
er
vorübergehend
an
der
Annahme
der
angebotenen
Leistung
verhindert
ist
,
es
sei
denn
,
dass
der
Schuldner
ihm
die
Leistung
eine
angemessene
Zeit
vorher
angekündigt
hat
.