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Satz
BGB 298 Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet , so kommt der Gläubiger in Verzug , wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist , die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 298
Ist
der
Schuldner
nur
gegen
eine
Leistung
des
Gläubigers
zu
leisten
verpflichtet
,
so
kommt
der
Gläubiger
in
Verzug
,
wenn
er
zwar
die
angebotene
Leistung
anzunehmen
bereit
ist
,
die
verlangte
Gegenleistung
aber
nicht
anbietet
.