kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 292. 1 Hat der Schuldner einen bestimmten Gegenstand herauszugeben , so bestimmt sich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an der Anspruch des Gläubigers auf Schadensersatz wegen Verschlechterung , Untergangs oder einer aus einem anderen Grunde eintretenden Unmöglichkeit der Herausgabe nach den Vorschriften , welche für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer von dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Eigentumsanspruchs an gelten , soweit nicht aus dem Schuldverhältnis oder dem Verzug des Schuldners sich zugunsten des Gläubigers ein anderes ergibt .
EnglischBGB 292. 1 If the obligor must return a specific object , then , from the date when litigation is pending , the claim to damages of the obligee for deterioration , destruction or for impossibility of return for another reason is determined under the provisions that apply to the relationship between an owner and a possessor from the date when litigation on a claim to ownership is pending , except where the obligation or the default of the obligor leads to a different conclusion in favour of the obligee .