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Satz
BGB 286. 1 Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht , die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt , so kommt er durch die Mahnung in Verzug . Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 286. 1
Leistet
der
Schuldner
auf
eine
Mahnung
des
Gläubigers
nicht
,
die
nach
dem
Eintritt
der
Fälligkeit
erfolgt
,
so
kommt
er
durch
die
Mahnung
in
Verzug
.
Der
Mahnung
stehen
die
Erhebung
der
Klage
auf
die
Leistung
sowie
die
Zustellung
eines
Mahnbescheids
im
Mahnverfahren
gleich
.
Englisch
BGB 286. 1 If the obligor , following a warning notice from the obligee that is made after performance is due , fails to perform , he is in default as a result of the warning notice . Bringing an action for performance and serving a demand for payment in summary debt proceedings for recovery of debt have the same effect as a warning notice .