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Satz
BGB 285. 1 Erlangt der Schuldner infolge des Umstands , auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht , für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch , so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 285. 1
Erlangt
der
Schuldner
infolge
des
Umstands
,
auf
Grund
dessen
er
die
Leistung
nach
§ 275
Abs
. 1
bis
3
nicht
zu
erbringen
braucht
,
für
den
geschuldeten
Gegenstand
einen
Ersatz
oder
einen
Ersatzanspruch
,
so
kann
der
Gläubiger
Herausgabe
des
als
Ersatz
Empfangenen
oder
Abtretung
des
Ersatzanspruchs
verlangen
.
Englisch
BGB 285. 1 If the obligor , as a result of the circumstance by reason of which , under section 275 ( 1 ) to ( 3 ) , he has no duty of performance , obtains reimbursement or a claim to reimbursement for the object owed , the obligee may demand return of what has been received in reimbursement or an assignment of the claim to reimbursement .