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Satz
BGB 284 Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen , die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte , es sei denn , deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 284
Anstelle
des
Schadensersatzes
statt
der
Leistung
kann
der
Gläubiger
Ersatz
der
Aufwendungen
verlangen
,
die
er
im
Vertrauen
auf
den
Erhalt
der
Leistung
gemacht
hat
und
billigerweise
machen
durfte
,
es
sei
denn
,
deren
Zweck
wäre
auch
ohne
die
Pflichtverletzung
des
Schuldners
nicht
erreicht
worden
.