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Satz
BGB 283 Braucht der Schuldner nach § 275 Abs . 1 bis 3 nicht zu leisten , kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs . 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen . § 281 Abs . 1 Satz 2 und 3 und Abs . 5 findet entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 283
Braucht
der
Schuldner
nach
§ 275
Abs
. 1
bis
3
nicht
zu
leisten
,
kann
der
Gläubiger
unter
den
Voraussetzungen
des
§ 280
Abs
. 1
Schadensersatz
statt
der
Leistung
verlangen
. § 281
Abs
. 1
Satz
2
und
3
und
Abs
. 5
findet
entsprechende
Anwendung
.