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Satz
BGB 282 Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs . 2 , kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs . 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen , wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 282
Verletzt
der
Schuldner
eine
Pflicht
nach
§ 241
Abs
. 2 ,
kann
der
Gläubiger
unter
den
Voraussetzungen
des
§ 280
Abs
. 1
Schadensersatz
statt
der
Leistung
verlangen
,
wenn
ihm
die
Leistung
durch
den
Schuldner
nicht
mehr
zuzumuten
ist
.