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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 281. 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt , kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs . 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen , wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat . Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt , so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen , wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat . Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt , so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen , wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist .
EnglischBGB 281. 1 To the extent that the obligor does not render performance when it is due or does not render performance as owed , the obligee may , subject to the requirements of section 280 ( 1 ) , demand damages in lieu of performance , if he has without result set a reasonable period for the obligor for performance or cure . If the obligor has performed only in part , the obligee may demand damages in lieu of complete performance only if he has no interest in the part performance . If the obligor has not rendered performance as owed , the obligee may not demand damages in lieu of performance if the breach of duty is immaterial .