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Satz
BGB 280. 1 Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis , so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen . Dies gilt nicht , wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 280. 1
Verletzt
der
Schuldner
eine
Pflicht
aus
dem
Schuldverhältnis
,
so
kann
der
Gläubiger
Ersatz
des
hierdurch
entstehenden
Schadens
verlangen
.
Dies
gilt
nicht
,
wenn
der
Schuldner
die
Pflichtverletzung
nicht
zu
vertreten
hat
.
Englisch
BGB 280. 1 If the obligor breaches a duty arising from the obligation , the obligee may demand damages for the damage caused thereby . This does not apply if the obligor is not responsible for the breach of duty .