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Satz
BGB 274. 2 Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen , wenn der Schuldner im Verzug der Annahme ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 274. 2
Auf
Grund
einer
solchen
Verurteilung
kann
der
Gläubiger
seinen
Anspruch
ohne
Bewirkung
der
ihm
obliegenden
Leistung
im
Wege
der
Zwangsvollstreckung
verfolgen
,
wenn
der
Schuldner
im
Verzug
der
Annahme
ist
.
Englisch
BGB 274. 2 On the basis of such an order the obligee may pursue his claim by way of execution , without effecting the performance he owes , if the obligor is in default of acceptance .