kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 273. 2 Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist , hat das gleiche Recht , wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht , es sei denn , dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 273. 2
Wer
zur
Herausgabe
eines
Gegenstands
verpflichtet
ist
,
hat
das
gleiche
Recht
,
wenn
ihm
ein
fälliger
Anspruch
wegen
Verwendungen
auf
den
Gegenstand
oder
wegen
eines
ihm
durch
diesen
verursachten
Schadens
zusteht
,
es
sei
denn
,
dass
er
den
Gegenstand
durch
eine
vorsätzlich
begangene
unerlaubte
Handlung
erlangt
hat
.
Englisch
BGB 273. 2 A person who is obliged to return an object has the same right , if he is entitled to a claim that is due on account of outlays for the object or on account of damage caused to him by the object , unless he obtained the object by means of an intentionally committed tort .