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Satz
BGB 271. 2 Ist eine Zeit bestimmt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen , der Schuldner aber sie vorher bewirken kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 271. 2
Ist
eine
Zeit
bestimmt
,
so
ist
im
Zweifel
anzunehmen
,
dass
der
Gläubiger
die
Leistung
nicht
vor
dieser
Zeit
verlangen
,
der
Schuldner
aber
sie
vorher
bewirken
kann
.
Englisch
BGB 271. 2 Where a time has been specified , then in case of doubt it must be assumed that the obligee may not demand performance , but the obligor may effect it prior to that time .