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Satz
BGB 269. 3 Aus dem Umstand allein , dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat , ist nicht zu entnehmen , dass der Ort , nach welchem die Versendung zu erfolgen hat , der Leistungsort sein soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 269. 3
Aus
dem
Umstand
allein
,
dass
der
Schuldner
die
Kosten
der
Versendung
übernommen
hat
,
ist
nicht
zu
entnehmen
,
dass
der
Ort
,
nach
welchem
die
Versendung
zu
erfolgen
hat
,
der
Leistungsort
sein
soll
.
Englisch
BGB 269. 3 From the circumstance that the obligor has assumed the costs of shipping it may not be concluded that the place to which shipment is to be made is to be the place of performance .