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Satz
BGB 269. 2 Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden , so tritt , wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte , der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 269. 2
Ist
die
Verbindlichkeit
im
Gewerbebetrieb
des
Schuldners
entstanden
,
so
tritt
,
wenn
der
Schuldner
seine
gewerbliche
Niederlassung
an
einem
anderen
Ort
hatte
,
der
Ort
der
Niederlassung
an
die
Stelle
des
Wohnsitzes
.
Englisch
BGB 269. 2 If the obligation arose in the commercial undertaking of the obligor , the place of the commercial undertaking takes the place of the residence if the obligor maintained his commercial undertaking at another place .