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Satz
BGB 269. 1 Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen , insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses , zu entnehmen , so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen , an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 269. 1
Ist
ein
Ort
für
die
Leistung
weder
bestimmt
noch
aus
den
Umständen
,
insbesondere
aus
der
Natur
des
Schuldverhältnisses
,
zu
entnehmen
,
so
hat
die
Leistung
an
dem
Ort
zu
erfolgen
,
an
welchem
der
Schuldner
zur
Zeit
der
Entstehung
des
Schuldverhältnisses
seinen
Wohnsitz
hatte
.
Englisch
BGB 269. 1 Where no place of performance has been specified or is evident from the circumstances , in particular from the nature of the obligation , performance must be made in the place where the obligor had his residence at the time when the obligation arose .