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Satz
BGB 268. 3 Soweit der Dritte den Gläubiger befriedigt , geht die Forderung auf ihn über . Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 268. 3
Soweit
der
Dritte
den
Gläubiger
befriedigt
,
geht
die
Forderung
auf
ihn
über
.
Der
Übergang
kann
nicht
zum
Nachteil
des
Gläubigers
geltend
gemacht
werden
.
Englisch
BGB 268. 3 To the extent that the third party satisfies the obligee the claim passes to him . The passing of ownership may not be asserted to the disadvantage of the creditor .