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DeutschBGB 268. 1 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand , so ist jeder , der Gefahr läuft , durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Gegenstand zu verlieren , berechtigt , den Gläubiger zu befriedigen . Das gleiche Recht steht dem Besitzer einer Sache zu , wenn er Gefahr läuft , durch die Zwangsvollstreckung den Besitz zu verlieren .
EnglischBGB 268. 1 If the obligee effects execution which is levied on an object belonging to the obligor , anyone who risks losing a right in the object due to execution is entitled to satisfy the obligee . The possessor of a thing is entitled to the same right if he risks losing possession due to execution .