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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 265 Ist eine der Leistungen von Anfang an unmöglich oder wird sie später unmöglich , so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf die übrigen Leistungen . Die Beschränkung tritt nicht ein , wenn die Leistung infolge eines Umstands unmöglich wird , den der nicht wahlberechtigte Teil zu vertreten hat .