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Satz
BGB 257 Wer berechtigt ist , Ersatz für Aufwendungen zu verlangen , die er für einen bestimmten Zweck macht , kann , wenn er für diesen Zweck eine Verbindlichkeit eingeht , Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen . Ist die Verbindlichkeit noch nicht fällig , so kann ihm der Ersatzpflichtige , statt ihn zu befreien , Sicherheit leisten .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 257
Wer
berechtigt
ist
,
Ersatz
für
Aufwendungen
zu
verlangen
,
die
er
für
einen
bestimmten
Zweck
macht
,
kann
,
wenn
er
für
diesen
Zweck
eine
Verbindlichkeit
eingeht
,
Befreiung
von
der
Verbindlichkeit
verlangen
.
Ist
die
Verbindlichkeit
noch
nicht
fällig
,
so
kann
ihm
der
Ersatzpflichtige
,
statt
ihn
zu
befreien
,
Sicherheit
leisten
.