kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 255 Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat , ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet , die dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen Dritte zustehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 255
Wer
für
den
Verlust
einer
Sache
oder
eines
Rechts
Schadensersatz
zu
leisten
hat
,
ist
zum
Ersatz
nur
gegen
Abtretung
der
Ansprüche
verpflichtet
,
die
dem
Ersatzberechtigten
auf
Grund
des
Eigentums
an
der
Sache
oder
auf
Grund
des
Rechts
gegen
Dritte
zustehen
.