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Satz
BGB 254. 1 Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt , so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen , insbesondere davon ab , inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 254. 1
Hat
bei
der
Entstehung
des
Schadens
ein
Verschulden
des
Beschädigten
mitgewirkt
,
so
hängt
die
Verpflichtung
zum
Ersatz
sowie
der
Umfang
des
zu
leistenden
Ersatzes
von
den
Umständen
,
insbesondere
davon
ab
,
inwieweit
der
Schaden
vorwiegend
von
dem
einen
oder
dem
anderen
Teil
verursacht
worden
ist
.
Englisch
BGB 254. 1 Where fault on the part of the injured person contributes to the occurrence of the damage , liability in damages as well as the extent of compensation to be paid depend on the circumstances , in particular to what extent the damage is caused mainly by one or the other party .