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Satz
BGB 251. 2 Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen , wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist . Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen sind nicht bereits dann unverhältnismäßig , wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 251. 2
Der
Ersatzpflichtige
kann
den
Gläubiger
in
Geld
entschädigen
,
wenn
die
Herstellung
nur
mit
unverhältnismäßigen
Aufwendungen
möglich
ist
.
Die
aus
der
Heilbehandlung
eines
verletzten
Tieres
entstandenen
Aufwendungen
sind
nicht
bereits
dann
unverhältnismäßig
,
wenn
sie
dessen
Wert
erheblich
übersteigen
.
Englisch
BGB 251. 2 The person liable in damages may compensate the obligee in money if restoration is only possible with disproportionate expenses . Expenses incurred as a result of the curative treatment of an injured animal are not disproportionate merely because they significantly exceed the value of the animal .