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Satz
BGB 250 Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen , dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne . Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen , wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt ; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 250
Der
Gläubiger
kann
dem
Ersatzpflichtigen
zur
Herstellung
eine
angemessene
Frist
mit
der
Erklärung
bestimmen
,
dass
er
die
Herstellung
nach
dem
Ablauf
der
Frist
ablehne
.
Nach
dem
Ablauf
der
Frist
kann
der
Gläubiger
den
Ersatz
in
Geld
verlangen
,
wenn
nicht
die
Herstellung
rechtzeitig
erfolgt
;
der
Anspruch
auf
die
Herstellung
ist
ausgeschlossen
.