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DeutschBGB 248. 2 Sparkassen , Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren , dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen . Kreditanstalten , die berechtigt sind , für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben , können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen .
EnglischBGB 248. 2 Savings banks , credit institutions and owners of banking businesses may agree in advance that interest not collected on deposits should be held to be fresh interest-bearing deposits . Credit institutions entitled to issue interest-bearing bonds for the amount of the loans granted by them may , for such loans , have commitments made to them in advance to pay interest on interest in arrears .