kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 248. 2 Sparkassen , Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren , dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen . Kreditanstalten , die berechtigt sind , für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben , können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 248. 2
Sparkassen
,
Kreditanstalten
und
Inhaber
von
Bankgeschäften
können
im
Voraus
vereinbaren
,
dass
nicht
erhobene
Zinsen
von
Einlagen
als
neue
verzinsliche
Einlagen
gelten
sollen
.
Kreditanstalten
,
die
berechtigt
sind
,
für
den
Betrag
der
von
ihnen
gewährten
Darlehen
verzinsliche
Schuldverschreibungen
auf
den
Inhaber
auszugeben
,
können
sich
bei
solchen
Darlehen
die
Verzinsung
rückständiger
Zinsen
im
Voraus
versprechen
lassen
.
Englisch
BGB 248. 2 Savings banks , credit institutions and owners of banking businesses may agree in advance that interest not collected on deposits should be held to be fresh interest-bearing deposits . Credit institutions entitled to issue interest-bearing bonds for the amount of the loans granted by them may , for such loans , have commitments made to them in advance to pay interest on interest in arrears .