kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 246 Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen , so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten , sofern nicht ein anderes bestimmt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 246
Ist
eine
Schuld
nach
Gesetz
oder
Rechtsgeschäft
zu
verzinsen
,
so
sind
vier
vom
Hundert
für
das
Jahr
zu
entrichten
,
sofern
nicht
ein
anderes
bestimmt
ist
.