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Satz
BGB 239. 1 Ein Bürge ist tauglich , wenn er ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 239. 1
Ein
Bürge
ist
tauglich
,
wenn
er
ein
der
Höhe
der
zu
leistenden
Sicherheit
angemessenes
Vermögen
besitzt
und
seinen
allgemeinen
Gerichtsstand
im
Inland
hat
.
Englisch
BGB 239. 1 A surety is qualified if he possesses property appropriate for the amount of security to be provided and is subject to general jurisdiction within the country .