kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 235 Wer durch Hinterlegung von Geld oder von Wertpapieren Sicherheit geleistet hat , ist berechtigt , das hinterlegte Geld gegen geeignete Wertpapiere , die hinterlegten Wertpapiere gegen andere geeignete Wertpapiere oder gegen Geld umzutauschen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 235
Wer
durch
Hinterlegung
von
Geld
oder
von
Wertpapieren
Sicherheit
geleistet
hat
,
ist
berechtigt
,
das
hinterlegte
Geld
gegen
geeignete
Wertpapiere
,
die
hinterlegten
Wertpapiere
gegen
andere
geeignete
Wertpapiere
oder
gegen
Geld
umzutauschen
.