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Satz
BGB 230. 3 Im Falle der Festnahme des Verpflichteten ist , sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird , der persönliche Sicherheitsarrest bei dem Amtsgericht zu beantragen , in dessen Bezirk die Festnahme erfolgt ist ; der Verpflichtete ist unverzüglich dem Gericht vorzuführen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 230. 3
Im
Falle
der
Festnahme
des
Verpflichteten
ist
,
sofern
er
nicht
wieder
in
Freiheit
gesetzt
wird
,
der
persönliche
Sicherheitsarrest
bei
dem
Amtsgericht
zu
beantragen
,
in
dessen
Bezirk
die
Festnahme
erfolgt
ist
;
der
Verpflichtete
ist
unverzüglich
dem
Gericht
vorzuführen
.
Englisch
BGB 230. 3 In the case of the arrest of the person obliged , unless he is set free again , an application for his preventive custody is to be filed with the local court [ Amtsgericht ] in whose district the arrest took place ; the person obliged is to be presented to the court without undue delay .