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Satz
BGB 216. 2 Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden , so kann die Rückübertragung nicht auf Grund der Verjährung des Anspruchs gefordert werden . Ist das Eigentum vorbehalten , so kann der Rücktritt vom Vertrag auch erfolgen , wenn der gesicherte Anspruch verjährt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 216. 2
Ist
zur
Sicherung
eines
Anspruchs
ein
Recht
verschafft
worden
,
so
kann
die
Rückübertragung
nicht
auf
Grund
der
Verjährung
des
Anspruchs
gefordert
werden
.
Ist
das
Eigentum
vorbehalten
,
so
kann
der
Rücktritt
vom
Vertrag
auch
erfolgen
,
wenn
der
gesicherte
Anspruch
verjährt
ist
.
Englisch
BGB 216. 2 If a right has been procured for the purpose of securing a claim , the retransfer of the right may not be demanded on the basis of the limitation of the claim . If title has been retained , the right to withdraw from the contract may be exercised even if the secured claim is statute-barred .