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DeutschBGB 216. 1 Die Verjährung eines Anspruchs , für den eine Hypothek , eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht , hindert den Gläubiger nicht , seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen .
EnglischBGB 216. 1 The limitation of a claim for which a mortgage , ship mortgage or security right exists does not prevent the obligee from seeking satisfaction of his claim from the object encumbered .