kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 212. 3 Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten , wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungshandlung nach Absatz 2 aufgehoben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 212. 3
Der
erneute
Beginn
der
Verjährung
durch
den
Antrag
auf
Vornahme
einer
Vollstreckungshandlung
gilt
als
nicht
eingetreten
,
wenn
dem
Antrag
nicht
stattgegeben
oder
der
Antrag
vor
der
Vollstreckungshandlung
zurückgenommen
oder
die
erwirkte
Vollstreckungshandlung
nach
Absatz
2
aufgehoben
wird
.