kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 208 Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt . Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei Beginn der Verjährung mit dem Schuldner in häuslicher Gemeinschaft , so ist die Verjährung auch bis zur Beendigung der häuslichen Gemeinschaft gehemmt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 208
Die
Verjährung
von
Ansprüchen
wegen
Verletzung
der
sexuellen
Selbstbestimmung
ist
bis
zur
Vollendung
des
21.
Lebensjahrs
des
Gläubigers
gehemmt
.
Lebt
der
Gläubiger
von
Ansprüchen
wegen
Verletzung
der
sexuellen
Selbstbestimmung
bei
Beginn
der
Verjährung
mit
dem
Schuldner
in
häuslicher
Gemeinschaft
,
so
ist
die
Verjährung
auch
bis
zur
Beendigung
der
häuslichen
Gemeinschaft
gehemmt
.