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Satz
BGB 199. 2 Schadensersatzansprüche , die auf der Verletzung des Lebens , des Körpers , der Gesundheit oder der Freiheit beruhen , verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung , der Pflichtverletzung oder dem sonstigen , den Schaden auslösenden Ereignis an .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 199. 2
Schadensersatzansprüche
,
die
auf
der
Verletzung
des
Lebens
,
des
Körpers
,
der
Gesundheit
oder
der
Freiheit
beruhen
,
verjähren
ohne
Rücksicht
auf
ihre
Entstehung
und
die
Kenntnis
oder
grob
fahrlässige
Unkenntnis
in
30
Jahren
von
der
Begehung
der
Handlung
,
der
Pflichtverletzung
oder
dem
sonstigen
,
den
Schaden
auslösenden
Ereignis
an
.
Englisch
BGB 199. 2 Claims for damages based on injury to life , body , health or liberty , notwithstanding the manner in which they arose and notwithstanding knowledge or a grossly negligent lack of knowledge , are statute-barred thirty years from the date on which the act , breach of duty or other event that caused the damage occurred .