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Satz
BGB 187. 1 Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend , so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet , in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 187. 1
Ist
für
den
Anfang
einer
Frist
ein
Ereignis
oder
ein
in
den
Lauf
eines
Tages
fallender
Zeitpunkt
maßgebend
,
so
wird
bei
der
Berechnung
der
Frist
der
Tag
nicht
mitgerechnet
,
in
welchen
das
Ereignis
oder
der
Zeitpunkt
fällt
.
Englisch
BGB 187. 1 If a period commences on the occurrence of an event or at a point of time falling in the course of a day , then the day on which the event or point of time occurs is not included in the calculation of the period .