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Satz
BGB 185. 1 Eine Verfügung , die ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand trifft , ist wirksam , wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 185. 1
Eine
Verfügung
,
die
ein
Nichtberechtigter
über
einen
Gegenstand
trifft
,
ist
wirksam
,
wenn
sie
mit
Einwilligung
des
Berechtigten
erfolgt
.
Englisch
BGB 185. 1 A disposition of a thing made by a person without the authority to do so is effective if made with the consent of the person entitled .