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Satz
BGB 183 Die vorherige Zustimmung ( Einwilligung ) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich , soweit nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt . Der Widerruf kann sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 183
Die
vorherige
Zustimmung
(
Einwilligung
)
ist
bis
zur
Vornahme
des
Rechtsgeschäfts
widerruflich
,
soweit
nicht
aus
dem
ihrer
Erteilung
zugrunde
liegenden
Rechtsverhältnis
sich
ein
anderes
ergibt
.
Der
Widerruf
kann
sowohl
dem
einen
als
dem
anderen
Teil
gegenüber
erklärt
werden
.